Warum die Abmahnung? Wir informieren:
Am 20.01.2022 hat das Landesgericht München die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Seitdem haben Abmahnungen stark zugenommen. Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen dieses Urteil möglicherweise, um dadurch Profit zu machen. Wie können Sie sich als Webseiten Betreiber bei solchen Abmahnungen schützen? Erfahren Sie hier mehr zum Thema.
Google Fonts: Was sind das?
Google Fonts werden von Google online als Verzeichnis von Schriftarten bereitgestellt. Diese Schriftarten können sowohl online abgerufen, als auch lokal heruntergeladen werden.
Fehlerhaft eingebundene Google Fonts übermitteln personenbezogene Daten
Sie können dies allerdings verhindern, sofern Ihre Website Agentur diese Fonts lokal auf Ihrem Server speichert und diese nicht online via Google abgerufen werden.
Google Fonts und Datenschutz
Schriftarten die lokal auf dem Server Ihrer Webseite gespeichert sind, werden bei dem Besuch eines Nutzers auf Ihre Webseite direkt geladen. Schriftarten die nicht lokal eingebunden sind, müssen aus einem anderen Server heruntergeladen werden, damit diesen angezeigt werden können. Google Fonts werden folglich von Google Servern bereitgestellt und dort geladen, sobald ein Nutzer auf Ihrer Webseite gelangt. Dieser Unterschied ist entscheidend, da durch diesen Vorgang personenbezogene Daten an Google übermittelt werden.
Der Website Besucher halt somit keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist die Folge.
Ruft Ihre Webseite tatsächlich Google Fonts online ab?
Öffnen Sie den Chrome Browser, oder einen beliebigen Chromium basierten Browser.
Rechtsklick auf Ihrer Webseite > Element Untersuchen anklicken > Im Tab "Elements" Strg + F bei Windows bzw. CMD + F bei Mac drücken > nach "googleapi" suchen
Sofern Ihre Suche beispielsweise den folgenden Code anzeigt, werden Google Fonts online eingebunden:
<link rel="stylesheet" href="//fonts.googleapis.com/css?family=Prata:100,200,300,400,500,600,700,800,900">
Wer mahnt aktuell ab?
Anwaltskanzlei RAAG -> 226,10€ Schadensersatz mit anwaltlichen Gebühren
Anwaltskanzlei Kilian Lenard -> 170€ Schadensersatz ohne anwaltlichen Gebühren
Was machen, wenn Sie abgemahnt wurden?
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Google Fonts tatsächlich online, statt lokal eingebunden sind. Falls ja, haben Sie drei Optionen:
- Anwalt einschalten (ggf. mit hohen Kosten verbunden)
- Zahlen und vergessen (ggf. zu Unrecht geleistete Zahlung)
- Nichts machen (Risiko, dass Anwaltskanzlei weitere Schritte einleitet)
Google Fonts lokal einbinden
Sie müssen, je nach System auf dem Ihre Webseite läuft, das Abrufen von Google Fonts auf unterschiedlicher Art und Weise unterbinden. Auch das Einfügen von Google Maps führt dazu, dass Google Fonts online abgerufen werden.
Finden Sie entweder eigenständig heraus, woher Google Fonts auf Ihrer Website kommen und binden Sie diese stattdessen lokal ein. Oder wenden Sie sich direkt an eine Website Agentur, welche das Einbinden dieser Fonts für Sie übernehmen kann.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei dem lokalen Einbinden von Google Fonts benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Falls Sie noch nicht abgemahnt wurden, können Sie so zudem einer potentiellen Abmahnung aus dem Weg gehen.