Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Faktencheck für Onlinehändler

Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Wichtige Fakten für Onlinehändler

1. Warum wurde die GPSR eingeführt?

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verfolgt ein klares Ziel: Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren und gefährlichen Produkten schützen. Mit zunehmender Internationalisierung und dem florierenden Onlinehandel steigen die Anforderungen an Händlerinnen und Händler, Hersteller sowie Importeure, einheitliche Sicherheitsstandards einzuhalten.

Die GPSR wurde ergänzend zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) eingeführt und schafft verbindliche Vorgaben dazu, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Produkte sicher zu gestalten. So wird sichergestellt, dass beim Inverkehrbringen von Waren – egal ob online oder stationär – einheitliche und vor allem hohe Sicherheitsanforderungen gelten.

Für Onlinehändler bedeutet das: Wer Waren über das Internet anbietet oder importiert, ist verpflichtet, nur Produkte zu vertreiben, die den Anforderungen der GPSR entsprechen. Warum das wichtig ist? Weil Sie als Anbieter Verantwortung dafür tragen, dass keine gesundheitsgefährdenden Artikel in die Hände Ihrer Kundschaft gelangen. Wenn das für Sie immer noch verwirrend klingt, sind wir gerne für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, dann schauen wir uns Ihre konkreten Herausforderungen an.

2. Hauptanforderungen der Produktsicherheitsverordnung

Die GPSR legt strenge Anforderungen an verschiedenste Produktgruppen fest. Unabhängig davon, ob Sie Spielzeug, elektrische Geräte oder andere Konsumgüter verkaufen, müssen Sie als Händler bzw. Importeur vor allem Folgendes sicherstellen:

  • Risikobewertung: Bevor ein Produkt auf den Markt kommt, muss geklärt werden, ob es potenzielle Gefahrenquellen gibt. Beispielsweise könnten scharfe Kanten, Schadstoffe oder eine Brandgefahr eine Rolle spielen.
  • Konformitätsbewertungsverfahren: Abhängig von der Produktart sind bestimmte Prüfungen und Dokumentationen erforderlich, um die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nachzuweisen. Häufig ist die CE-Kennzeichnung der sichtbare Ausdruck dieser Konformität.
  • Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen umfassend darüber informiert sein, wie ein Produkt korrekt zu verwenden ist – und wo mögliche Risiken liegen.
  • Dokumentationspflichten: Hersteller oder Importeure müssen technische Unterlagen anfertigen und aufbewahren. Als Händler ist es ratsam, diese Dokumente bei Bedarf ebenfalls rasch vorlegen zu können.
  • Rückverfolgbarkeit: Das Produkt muss eindeutig zuordenbar sein, sodass im Fall von Problemen (z.B. Produktfehler) betroffene Ware identifiziert und zurückgerufen werden kann.

Kurzum: Die GPSR sorgt für ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau. Das wirkt sich positiv auf das Vertrauen Ihrer Kundschaft aus – denn wer möchte schon riskieren, mangelhafte oder gar gefährliche Waren zu erhalten?

3. Diese Akteure, Produkte und Bereiche sind betroffen

Generell trifft die Produktsicherheitsverordnung jeden, der Produkte in der EU bereitstellt oder verkauft. Dazu gehören:

  • Hersteller, die Waren entwickeln und produzieren
  • Importeure, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern in den EU-Markt einführen
  • Händler, die Produkte im Onlineshop oder stationär an Endkunden weiterverkaufen

Betroffen sind fast alle Arten von Produkten, die den Weg zum europäischen Verbraucher finden. Das reicht von Elektrogeräten wie Smartphones oder Küchenmaschinen über Spielzeug und Haushaltswaren bis hin zu bestimmten Möbelstücken oder Sportartikeln.

Entscheidend ist der Zweck: Sobald ein Artikel für Endkunden bestimmt ist und potenzielle Risiken birgt, kommt die GPSR ins Spiel. Hierbei gilt es, branchenspezifische Regelungen zu beachten. Elektrische Produkte erfordern beispielsweise die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, während Maschinenhersteller sich an der Maschinenrichtlinie orientieren müssen.

Gut zu wissen: Sie agieren als Importeur, wenn Sie Produkte von außerhalb der EU direkt einkaufen. Selbst wenn Sie nur im Onlineshop verkaufen und Ihr Lieferant im Ausland sitzt, können Sie rasch in diese Rolle rutschen. Das bringt weitere Pflichten mit sich, zum Beispiel die Sicherstellung der Konformität durch Einholung erforderlicher Nachweise.

4. Für diese Produkte gilt die Produktsicherheitsverordnung nicht

Es gibt jedoch Ausnahmen, die die GPSR nicht erfasst. Laut Artikel 2 Absatz 2 gilt die GPSR ausdrücklich nicht für folgende Produkte:

  • Lebensmittel und Futtermittel, da diese gesonderten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegen
  • Arzneimittel und bestimmte medizinische Produkte, die eigenen Gesetzen (z.B. AMG, Medizinproduktegesetz) unterliegen
  • Lebende Pflanzen und Tiere
  • Kraftfahrzeuge (sowie Teile davon), für die es eigene EU-Richtlinien gibt

Für Onlinehändler, die sich jedoch auf gängige Konsumprodukte konzentrieren, gelten die Regeln der GPSR in den meisten Fällen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Sortiment komplett der Verordnung unterliegt, kann ein kurzer Check in den Fachinformationen helfen. Klingt nach viel Recherche? Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie eine individuelle Einschätzung benötigen.

5. Neue Pflichten für Händler

Die GPSR hat in den letzten Jahren die Pflichten für Händler deutlich geschärft. Selbst wenn Sie nicht der Hersteller sind, können Sie rechtlich in die Verantwortung genommen werden. Drei Kernpunkte sollten Sie sich merken:

  1. Prüfung der Konformität: Sie müssen sich vergewissern, dass alle vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Unterlagen vorliegen. Ein fehlendes CE-Zeichen oder eine unklare Bedienungsanleitung können schon problematisch sein.
  2. Rückrufaktionen: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Artikel unsicher ist, müssen Sie aktiv werden und die Kunden informieren bzw. die Ware zurücknehmen.
  3. Zusammenarbeit mit Behörden: Kommen staatliche Stellen auf Sie zu, sind Sie verpflichtet, Informationen zum Produkt herauszugeben – etwa wer der Hersteller ist, welche Prüfnachweise vorliegen usw.

All das bedeutet, dass Sie Ihre Lieferketten und Partnerschaften gut im Blick haben sollten. Je transparenter Ihre Prozesse sind, desto leichter können Sie bei Bedarf nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

6. Neue Pflichten für Hersteller

Auch Hersteller stehen stärker im Fokus als je zuvor. Die Produktsicherheitsverordnung verlangt unter anderem:

  • Detaillierte Dokumentations- und Risikobewertungsprozesse, damit bei der Produktentwicklung schon früh sichergestellt wird, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
  • Kontrollmechanismen im laufenden Betrieb, um neue Erkenntnisse (z.B. Kundenreklamationen) in die Sicherheitsbewertung einzubeziehen.
  • Klare Kennzeichnungen auf dem Produkt (oder der Verpackung), die den Namen und Kontakt des Herstellers ausweisen sowie Hinweise zur sicheren Verwendung.

Insbesondere in der Zusammenarbeit mit Importeuren oder Händlern müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte unverändert bleiben und der gewünschte Sicherheitsstandard dauerhaft gewährleistet ist.

7. Fünf Tipps zur Umsetzung für Onlinehändler

Damit Sie im Alltag nicht vor einem Berg unverständlicher Vorschriften stehen, haben wir hier fünf konkrete Tipps zusammengestellt, die Ihnen beim Umgang mit der GPSR helfen können:

  1. Lieferanten-Vertrag – Legen Sie in Ihren Verträgen mit Lieferanten fest, dass sie Ihnen alle notwendigen Unterlagen (z.B. Konformitätserklärungen) zur Verfügung stellen. So lässt sich dokumentieren, dass Sie Ihrem Prüfanspruch nachgekommen sind.
  2. Kontrolle vor dem Verkauf – Überprüfen Sie stichprobenartig, ob die von Ihnen vertriebenen Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind (CE-Label, Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise).
  3. Datenbanken führen – Legen Sie ein Verzeichnis an, in dem Sie alle Produktunterlagen (Herstellerinfos, Prüfberichte) hinterlegen. So sind Sie bei behördlichen Anfragen sofort auskunftsfähig.
  4. Kundenservice einbeziehen – Trainieren Sie Ihr Team, um Reklamationen, die auf Sicherheitsdefizite hindeuten, schnell zu erkennen und konsequent zu melden. Das kann auch interne Abläufe verbessern.
  5. Externe Hilfe nutzen – Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich ein Fachgespräch mit Juristen oder Produktsicherheitsexperten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn das alles noch nach Fachchinesisch klingt.

Diese Schritte helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu verringern und nachhaltig ein sicheres Produktportfolio aufzubauen. Sicher ist sicher – im wahrsten Sinne des Wortes.

8. Was droht bei Verstößen?

Wer die Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung ignoriert oder nicht umsetzt, riskiert empfindliche Konsequenzen. Neben Bußgeldern und Strafzahlungen können Behörden gefährliche Produkte vom Markt nehmen. Darüber hinaus drohen Rückrufaktionen, die für Onlinehändler schnell teuer werden können – vom organisatorischen Aufwand ganz zu schweigen.

In solchen Fällen geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Ihren Ruf. Kunden, die schlechte Erfahrungen mit unsicheren Produkten machen, sind schnell weg – und schlechte Bewertungen verbreiten sich gerade im Netz rasend schnell.

Deshalb gilt: Lieber frühzeitig handeln, als später einsehen müssen, dass fehlende Sorgfalt teure Folgen hat. Falls Sie Zweifel an der Sicherheit Ihrer Artikel haben, sprechen Sie uns direkt an. Gemeinsam lässt sich klären, welche Nachweise vielleicht fehlen oder ob noch bestimmte Prüfberichte angefordert werden müssen.

9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

9.1 Was ist der Unterschied zwischen der GPSR und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?

Das Produktsicherheitsgesetz legt den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Verbraucher fest. Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wiederum konkretisiert viele Punkte und regelt, wie die Pflichten für verschiedene Produktgruppen umgesetzt werden müssen. Zusammen sorgen sie dafür, dass nur sichere Produkte auf dem Markt landen.

9.2 Muss ich als Onlinehändler wirklich jedes Produkt überprüfen?

Sie müssen zumindest sicherstellen, dass alle Vorschriften und Nachweise vorliegen. In der Praxis heißt das oft, dass Sie sich auf Zertifikate und Konformitätserklärungen verlassen können, die Ihnen der Hersteller bzw. Lieferant zur Verfügung stellt. Dennoch sollten Sie stichprobenartig prüfen, ob diese Angaben plausibel sind.

9.3 Für welche Produktgruppen gilt das CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen ist für viele Produktgruppen Pflicht, etwa elektronische Geräte, Spielzeug oder Maschinen. Es sagt aus, dass bestimmte EU-Richtlinien eingehalten werden. Ob ein bestimmtes Produkt in diese Kategorie fällt, hängt von den geltenden Richtlinien ab. Bei Zweifeln lohnt es sich, genau zu recherchieren oder Fachleute zu befragen.

9.4 Was mache ich, wenn ein Hersteller mir keine Unterlagen liefert?

Wenn Sie als Händler in der EU Ware anbieten, für die Ihnen keine Nachweise zur Produktsicherheit vorliegen, begeben Sie sich in eine riskante Lage. Im Worst Case können Sie haftbar gemacht werden. Daher gilt: Fordern Sie die notwendigen Papiere unbedingt ein oder verzichten Sie auf den Verkauf, wenn der Hersteller nicht kooperiert.

9.5 Worauf muss ich bei Retouren achten?

Gerade bei defekten Artikeln sollten Sie sicherstellen, dass keine zusätzlichen Gefahren auftreten können (z.B. Brandgefahr durch beschädigte Akkus). Prüfen Sie also bei Rücksendungen, ob ein Produkt in einem Zustand ist, der weitere Maßnahmen (etwa spezielle Entsorgung) erfordert. So tragen Sie auch hier zur Produktsicherheit bei.

10. Wichtige Schritte zur GPSR-Compliance

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt eine unverzichtbare Basis dar, um ein hohes Sicherheitsniveau bei Konsumgütern zu gewährleisten. Gerade für Onlinehändler und E-Commerce-Unternehmen ist es essenziell, die wichtigsten Anforderungen zu kennen und umzusetzen. Das schützt nicht nur die Kundschaft, sondern bewahrt Sie selbst vor rechtlichen Konsequenzen und Imageschäden.

Wer die GPSR ernst nimmt, kann langfristig von einer erhöhten Kundenbindung profitieren. Schließlich sorgt das Einhalten von Sicherheitsstandards für ein besseres Einkaufserlebnis und stärkt das Vertrauen in Ihren Onlineshop.

Wenn Sie all diese Punkte lesen und sich denken, „So ganz blicke ich noch nicht durch…“, dann ist das völlig verständlich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, damit wir Ihnen Schritt für Schritt zeigen, wie Sie Ihre Produkte GPSR-konform gestalten, prüfen und anbieten können. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und bieten Ihren Kundinnen und Kunden dauerhaft ein sicheres Einkaufserlebnis.


Michael Molata

Über die Jahre hinweg habe ich mich darauf spezialisiert, Shopify-Kunden umfassend zu betreuen, wobei mein Fokus stets auf einer fundierten, datengetriebenen Projektumsetzung liegt. Meine Expertise hat zahlreichen Unternehmen dabei geholfen, ihre Online-Präsenz erfolgreich zu skalieren und signifikante Umsatzsteigerungen zu erzielen. Als verlässlicher Ansprechpartner stehe ich meinen Kunden bei allen Fragen rund um die digitale Welt zur Seite, um sicherzustellen, dass ihre E-Commerce-Strategien nicht nur aktuell bleiben, sondern auch zukunftsfähig sind. Meine Leidenschaft für die digitale Transformation treibt mich an, innovative Lösungen zu entwickeln, die den Online-Erfolg meiner Kunden nachhaltig sichern.

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